Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von AI Consulting Swoboda
für Leistungen gegenüber Unternehmern und Organisationen.
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche
Verträge zwischen AI Consulting Swoboda, Inhaber Roman Swoboda,
Freisinger Straße 31f, 85229 Markt Indersdorf
– nachfolgend „AI Consulting Swoboda“ – und ihren Kunden.
Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne
des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts
und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen
des Kunden werden nur Vertragsbestandteil,
wenn AI Consulting Swoboda ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
2. Vertragsgrundlagen und Rangfolge
Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich
vorrangig aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag,
Vertrag oder einer ausdrücklich vereinbarten Leistungsbeschreibung.
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
- individuelle Vereinbarungen und ausdrücklich angenommene Angebote,
- vereinbarte Leistungs- oder Projektbeschreibungen,
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang.
3. Vertragsschluss
Angebote von AI Consulting Swoboda sind,
sofern darin nichts anderes angegeben ist,
freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Annahme
eines Angebots, eine entsprechende Auftragsbestätigung
oder den Beginn der Leistungserbringung auf Grundlage
einer eindeutigen Beauftragung zustande.
Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs
können zusätzliche Vergütungs-, Termin- oder Ressourcenfolgen haben.
Solche Änderungen werden vor ihrer Umsetzung abgestimmt,
soweit dies nach Art und Umfang der Änderung erforderlich ist.
4. Leistungen von AI Consulting Swoboda
AI Consulting Swoboda erbringt insbesondere Beratungs-,
Konzeptions-, Trainings-, Implementierungs- und
Unterstützungsleistungen in den Bereichen Künstliche Intelligenz,
Digitalisierung, Marketing und Business Development.
Zum Leistungsportfolio können insbesondere gehören:
- KI-Strategie, KI-Workshops und Roadmaps
- KI Governance, Policies und organisatorische Frameworks
- AI Leadership und AI Workplace Trainings
- KI-Chatbots und KI-Voicebots
- digitale Assistenten und Wissenslösungen
- Prozessautomatisierung und Integrationskonzepte
- E-Mail-, Newsletter- und digitale Kommunikationslösungen
- WhatsApp-Kommunikation und vergleichbare digitale Kanäle
- synthetische Zielgruppen und strukturierte KI-gestützte Analysen
- Beratung zu digitalen Geschäftsmodellen, Marketing und Business Development
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich
aus der jeweiligen Vereinbarung mit dem Kunden.
5. Dienst-, Werk- und Projektleistungen
Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg
oder ein abnahmefähiges Werk vereinbart wurde,
werden Beratungs-, Workshop-, Trainings-,
Konzeptions- und Unterstützungsleistungen
als Dienstleistungen erbracht.
Bei Dienstleistungen schuldet AI Consulting Swoboda
die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung,
nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen,
vertrieblichen, technischen oder sonstigen Erfolg.
Soweit ausdrücklich ein konkretes Werk vereinbart wird,
richtet sich die Leistung nach der hierzu vereinbarten
Leistungsbeschreibung und den gesetzlichen Vorschriften
des Werkvertragsrechts.
6. KI-spezifische Leistungen und Ergebnisse
KI-Systeme und generative Modelle können probabilistische,
unvollständige oder sachlich unzutreffende Ergebnisse erzeugen.
Soweit KI-Systeme im Rahmen einer Leistung eingesetzt werden,
werden Ergebnisse daher entsprechend dem vereinbarten
Leistungsumfang fachlich eingeordnet oder geprüft.
Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte oder
KI-unterstützt erstellte Ergebnisse vor einer
geschäftskritischen, rechtlichen, regulatorischen,
technischen oder sonstigen folgenreichen Verwendung
angemessen zu prüfen oder prüfen zu lassen.
AI Consulting Swoboda erbringt keine Rechts-,
Steuer- oder sonstige erlaubnispflichtige Beratung,
sofern dies nicht ausdrücklich durch hierfür
entsprechend befugte Dritte erfolgt.
7. Drittanbieter, Software und Plattformen
Zur Erbringung von Leistungen kann AI Consulting Swoboda
geeignete Software, Cloud-Dienste, KI-Modelle,
Plattformen, Schnittstellen oder sonstige Leistungen
von Drittanbietern einsetzen.
Soweit Lizenzen, Accounts oder laufende Gebühren
von Drittanbietern nicht ausdrücklich Bestandteil
des Angebots sind, trägt der Kunde die hierfür
anfallenden Kosten selbst.
Verfügbarkeit, Funktionsumfang und Bedingungen
externer Dienste können sich durch Entscheidungen
des jeweiligen Anbieters ändern.
AI Consulting Swoboda haftet nicht für Änderungen
oder Ausfälle, die außerhalb des eigenen
Verantwortungsbereichs liegen.
8. Einsatz von Subunternehmern und Partnern
AI Consulting Swoboda ist berechtigt,
geeignete Subunternehmer, technische Partner
oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen,
soweit dadurch berechtigte Interessen des Kunden
nicht beeinträchtigt werden.
Soweit hierbei personenbezogene Daten
im Auftrag verarbeitet werden,
werden die datenschutzrechtlich erforderlichen
Vereinbarungen getroffen.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle Informationen,
Ansprechpartner, Zugänge, Freigaben,
Daten und sonstigen Mitwirkungsleistungen,
die für die Leistungserbringung erforderlich sind,
rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für:
- die Richtigkeit und Vollständigkeit bereitgestellter Informationen,
- erforderliche Zugriffs- und Nutzungsrechte an bereitgestellten Inhalten,
- fristgerechte fachliche Entscheidungen und Freigaben,
- die Prüfung von Arbeitsergebnissen innerhalb seines Verantwortungsbereichs,
- die Sicherung eigener Systeme und Daten, soweit nicht anders vereinbart.
Verzögerungen oder Mehraufwände,
die auf verspätete oder unvollständige
Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind,
können zu einer Anpassung von Terminen
und Vergütung führen.
10. Termine und Leistungsfristen
Termine und Leistungsfristen sind nur dann verbindliche
Fixtermine, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Leistungsfristen verlängern sich angemessen,
wenn AI Consulting Swoboda durch Umstände,
die nicht zu vertreten sind,
an der Leistungserbringung gehindert wird.
Dies gilt insbesondere bei fehlender Mitwirkung
des Kunden, Ausfällen von Drittanbietern,
höherer Gewalt oder vergleichbaren Ereignissen.
11. Vergütung und Rechnungsstellung
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen
Angebot oder der individuell vereinbarten
Leistungs- beziehungsweise Preisregelung.
Alle Preise verstehen sich,
soweit nicht ausdrücklich anders angegeben,
zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
Soweit keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde,
sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen
nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei zeitbasierten Leistungen erfolgt die Abrechnung
nach dem vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
Bei Pauschalangeboten gilt die vereinbarte Pauschale
für den ausdrücklich beschriebenen Leistungsumfang.
12. Zusatzaufwand und Mehrleistungen
Leistungen, die über den ausdrücklich vereinbarten
Leistungsumfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen.
Soweit möglich, wird AI Consulting Swoboda den Kunden
vor Entstehung wesentlichen Zusatzaufwands informieren.
Freigegebene Mehrleistungen werden nach dem
im Angebot vereinbarten Satz abgerechnet.
Ist kein Satz vereinbart, gilt der für vergleichbare
Leistungen zum Zeitpunkt der Beauftragung
üblicherweise angebotene Satz.
13. Stundenkontingente und Retainer
Werden monatliche oder laufzeitbezogene
Stundenkontingente vereinbart,
gelten Umfang, Laufzeit und Nutzung
nach Maßgabe des jeweiligen Angebots.
Nicht abgerufene Stunden verfallen am Ende
des im Angebot bestimmten Abrechnungs-
oder Leistungszeitraums, sofern nicht
ausdrücklich eine Übertragung vereinbart wurde.
Über das vereinbarte Kontingent hinausgehende
Leistungen werden nur nach entsprechender Abstimmung
erbracht und zusätzlich nach dem vereinbarten
Mehrarbeits- beziehungsweise Stundensatz abgerechnet.
14. Reise- und Nebenkosten
Soweit Leistungen vor Ort erbracht werden,
werden notwendige Reise- und Nebenkosten
nach Maßgabe des jeweiligen Angebots berechnet.
Fehlt eine individuelle Vereinbarung,
werden erforderliche externe Reise-,
Übernachtungs- und sonstige projektbezogene
Fremdkosten nach vorheriger Abstimmung
zum tatsächlich angefallenen Betrag weiterberechnet.
15. Nutzungsrechte
Der Kunde gewährleistet,
dass er über die erforderlichen Rechte
an den von ihm bereitgestellten Texten,
Bildern, Daten, Marken, Dokumenten
und sonstigen Materialien verfügt.
Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist,
erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung
ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes
Nutzungsrecht an individuell für ihn erstellten
Arbeitsergebnissen für den eigenen Geschäftsbetrieb.
Rechte an allgemein verwendbaren Methoden,
Konzeptbausteinen, Vorlagen, Know-how,
Bibliotheken und bereits vor Projektbeginn
bestehenden Bestandteilen verbleiben
bei AI Consulting Swoboda beziehungsweise
dem jeweiligen Rechteinhaber.
Die Herausgabe von Quellcode,
editierbaren Quelldateien oder
administrativen Systemzugängen ist nur geschuldet,
wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
16. Referenznennung
Eine öffentliche Nennung des Kunden,
die Verwendung von Name oder Logo
sowie die Darstellung eines Projekts als Referenz
erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden,
soweit nicht bereits eine entsprechende
individuelle Vereinbarung besteht.
17. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen
der Zusammenarbeit bekannt werdende
vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse
angemessen vertraulich und schützen diese
vor unbefugtem Zugriff Dritter.
Gesetzliche Offenlegungs- und Auskunftspflichten
bleiben unberührt.
18. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Beide Parteien beachten die jeweils
anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Soweit AI Consulting Swoboda personenbezogene Daten
im Auftrag des Kunden verarbeitet
und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen,
schließen die Parteien eine entsprechende
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
19. Abnahme bei Werkleistungen
Soweit ausdrücklich eine Werkleistung vereinbart wurde,
ist der Kunde verpflichtet,
das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht
zur Verweigerung der Abnahme.
Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
20. Mängel und Nacherfüllung
Soweit Mängelrechte anwendbar sind,
wird der Kunde einen behaupteten Mangel
nachvollziehbar beschreiben und
AI Consulting Swoboda Gelegenheit zur
Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung geben.
Gesetzliche Mängelrechte bleiben vorbehaltlich
wirksamer individueller oder vertraglicher
Vereinbarungen unberührt.
21. Haftung
AI Consulting Swoboda haftet unbeschränkt
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
bei Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit,
bei arglistig verschwiegenen Mängeln,
bei ausdrücklich übernommenen Garantien
sowie soweit eine zwingende gesetzliche Haftung besteht.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht
ist die Haftung auf den vertragstypischen,
bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrags überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Kunde
regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für
leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen,
soweit gesetzlich zulässig.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend
für gesetzliche Vertreter, Mitarbeitende,
Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen
von AI Consulting Swoboda.
22. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen
oder Leistungsausfälle,
soweit diese auf Ereignissen beruhen,
die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen.
Hierzu können insbesondere Naturereignisse,
behördliche Maßnahmen, erhebliche
Infrastruktur- oder Netzausfälle,
Cyberangriffe, Streiks oder
vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse gehören.
Die betroffene Partei informiert
die andere Partei innerhalb angemessener Frist
über wesentliche Auswirkungen auf die Leistungserbringung.
23. Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und ordentliche Kündigung
richten sich nach der jeweiligen
individuellen Vereinbarung oder dem Angebot.
Ist eine feste Vertragslaufzeit vereinbart,
endet der Vertrag grundsätzlich mit deren Ablauf,
sofern im Angebot nicht ausdrücklich
eine Verlängerungsregelung vereinbart wurde.
Das Recht beider Parteien zur Kündigung
aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Kündigungen und sonstige vertragsbezogene Erklärungen
können in Textform, insbesondere per E-Mail,
erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form
vorgeschrieben oder individuell vereinbart wurde.
24. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde kann mit Gegenforderungen aufrechnen,
soweit diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt
oder entscheidungsreif sind.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde
nur wegen Ansprüchen aus demselben
Vertragsverhältnis geltend machen,
soweit gesetzlich zulässig.
25. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts,
soweit dessen Ausschluss wirksam vereinbart werden kann.
26. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
ist – soweit gesetzlich zulässig –
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis der Sitz von
AI Consulting Swoboda.
27. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen individueller
Vereinbarungen sollen aus Nachweisgründen
in Textform dokumentiert werden.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.